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Topic summary

Posted by Capone2412
 - June 27, 2017, 15:31:27
Es wird nur plötzlich, aus heiterem Himmel "die Muttter des Sohnes" erwähnt, wobei weder sie, noch der Sohn, noch irgendein Sachverhalt vorher genannt wird. Selbige soll weiter die Einwilligung aller Kontakte holen, wobei auch nicht erwähnt wird, in welchem Kontext diese Forderung kommt. Gerade der ist bei Gerichtsurteilen ja für gewöhnlich nicht gerade unwichtig.

Der Artikel ist schon äußerst merkwürdig geschrieben. *no offense*
Posted by Silvio Werner
 - June 26, 2017, 22:14:07
Quote from: Capone2412 on June 26, 2017, 21:46:20
"In dem eigentlich familienrechtlichen Verfahren stellte das Amtsgericht Bad Hersfeld - quasi am Rande - fest, dass es nicht erlaubt ist, Kontakte ohne deren vorherige Einwilligung in die WhatsApp-Kontaktliste aufzunehmen. Die Mutter des Sohnes muss deshalb die entsprechende Einwilligung aller Kontakte binnen zwei Monate nachweisen."

Um was ging es bei dem Streitfall denn überhaupt? Entweder fehlt der einleitende Absatz komplett oder der Artikel setzt voraus, dass man das Verfahren bereits kennt. ;)
Hallo,
wir haben auf die Darstellung des eigentlichen Sachverhaltes verzichtet, da er für die WhatsApp-Problematik schlichtweg irrelevant ist - es ging um Differenzen zweier getrennt lebender Elternteile über die Nutzung des Smartphones durch den elfjährigen Sohn.
Posted by Capone2412
 - June 26, 2017, 21:46:20
"In dem eigentlich familienrechtlichen Verfahren stellte das Amtsgericht Bad Hersfeld - quasi am Rande - fest, dass es nicht erlaubt ist, Kontakte ohne deren vorherige Einwilligung in die WhatsApp-Kontaktliste aufzunehmen. Die Mutter des Sohnes muss deshalb die entsprechende Einwilligung aller Kontakte binnen zwei Monate nachweisen."

Um was ging es bei dem Streitfall denn überhaupt? Entweder fehlt der einleitende Absatz komplett oder der Artikel setzt voraus, dass man das Verfahren bereits kennt. ;)
Posted by Redaktion
 - June 26, 2017, 18:28:11
Einem aktuellen Gerichtsurteil zufolge könnte die normale Nutzung des WhatsApp-Messengers gegen geltendes Recht verstoßen.

https://www.notebookcheck.com/WhatsApp-Nutzer-koennten-abgemahnt-werden.230352.0.html