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Posted by Florian Schaar
 - March 20, 2017, 09:37:51
Das "das" und auch das "dass" liegt uns sehr am Herzen, deswegen wurden beide gegeneinander ausgetauscht, nachdem sie sich verirrt hatten. ;)

Ist aber wohl ein Grammatikfehler und daher kein geistiges Eigentum :P
Posted by Rayken
 - March 19, 2017, 17:13:42
Man hat auf jedenfall bei einer Erhöhung während der Vertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht. Und darauf muss der Vertragspartner hinweisen.
Posted by Gromit
 - March 19, 2017, 16:48:18
Bei mir wird der Tarif um 1€ erhöht.
Scheint also grundsätzlich am gebuchten Tarif zu liegen um wieviel erhöht wird.
Posted by Sat-techniker
 - March 19, 2017, 13:45:05
Rechtschreibfehler sind freies Geistiges Eigentum, wer sie findet darf sie für sich behalten........
Posted by HurricaneHarry
 - March 19, 2017, 11:07:30
Das sollte euch am Herzen liegen, dass ihr in diesem Artikel die Verwendung von "das" und "dass" nochmal überarbeitet. ;)

"Dass... Das kann für die Anbieter zu erheblichen Preissteigerungen führen"

"Das... Dass Drillich auf die veränderten Bedingungen reagiert"
Posted by Redaktion
 - March 19, 2017, 09:06:03
Ab 15. Juni 2017 sollen die Roaming-Gebühren im EU-Raum weitestgehend abgeschafft werden. Dass kann für die Anbieter zu erheblichen Preissteigerungen führen. Billiganbieter WinSim reagiert mit einer drastischen Maßnahme und erhöht auch die Preise für Bestandskunden.

http://www.notebookcheck.com/WinSIM-Preiserhoehung-wegen-Roaming-Abschaffung.207354.0.html