Quote from: Lörschi on January 05, 2007, 13:53:09
so leute jetzt nochmal die sache mit der garantie!
ihr habt gesetzlich versichert zwei jahre GEWÄHRLEISTUNG auf euer NB, d.h. wenn was kaputt geht bekommt ihr es in den zwei jahren ausgetauscht bzw ersetzt, so lange es sich nicht um eure eigene dummheit oder fehler handelt (wasser auf der tastatur, runtergefallen, etc)
ausgenommen ist davond er akku, der hat meist nur ein jahr GEWÄHRLEISTUNG!
was sonst bei dell und anderswo immer so schön als GARANTIE bezeichnet wird ist der zusätzliche service! habt ihr zb eine ein-jahres-garantie auf euer dell-NB mit pick up and return oder @home service und im ersten jahr geht was als garantiefall (nicht wie oben beschrieben aus eigenem fehler) kaputt, so greift dann die GARANTIE, d.h. dell wird das NB abholen oder vor ort reparieren!
ist eure GARANTIE abgelaufen und es geht was kaputt, so müsst ihr euer NB selbst einschicken. passiert das innerhalb der ersten beiden jahre, so müsst ihr für die reperatur nix bezahlen --> GEWÄHRLEISTUNG!
also ist das was dell zum dazukaufen anbietet eine serviceleistung, die euch im schadensfall alles erleichtern und/oder abnehmen soll!
also merken: GEWÄHRLEISTUNG= gesetzlich vorgeschriebener zeitraum von 24 monaten
GARANTIE= variabler zeitraum mit unterschiedlichem service (siehe dell homepage)
Stimmt so nicht hunderpro ;)
Gewährleistung heißt, dass dir der Hersteller Versichert (Gewährleistet ;-)) das Am NB nichts kaputt geht für dass du nix kannst...
hier muss man allerdinsg differenzieren: während der ersten 6 Monate verhält sich das wie eine Garantie: der Händler muss dir beweisen, dass der Fehler NICHT von ihm kommt; beim wasserschaden kann er das zB, bei ner kaputten Festplatte eher nicht.
Du hast dann Anspruch auf nen gleichwertigen Ersatz...
Nach den 6 Monaten dreht sich die beweislast um: du musst bewesein (um bei der Fetsplatte zu bleiben) dass sie kaputtgegangen ist aufgrund eines Produktionsfehlers zB
kannst du das nicht (und ich wüsste nicht wie du das als laie willst^^) hat man nu die möglichkeit auf die Kulanz des herstellers zu Hoffen, machen MÜSSEN tut er nix...
Bei einer Garantie verhält es sich (im groben) so wie in den ersten 6 Monaten, sprich im normalfall werden alle nicht offensichtlich selbstverschuldeten Reperaturen auf Herstellerkosten durchgefüht
je nachdem wie der Hersteller seinen Service durchführt zB als Pick-Up, Bring-In oder Vor-Ort...
usw...
Zumal sowohl in der Garantie als auch in der Gewährleistung alle Kosten vom Hersteller getragen werden müssen solange er "schuld" hat.
tlw kann der Hersteller hierfür sogar haften: mir sind mehrere Fälle bekannt in denen Seitens des Herstellers/Anbieters Vertraglich eine Reperatur oder eoin Tauschgerät binnen 48 Stundne versprochen, dies jedoch nicht umgesetzt wurde. Streng genommen wäre sowas ein Vertragsbruch bzw eine nicht erfüllte Dienstleistung...(es seie denn es ist "höher Gewalt im spiel alla Kunde zugeschneit oda so ;) )