Quote from: Ablab on March 30, 2015, 23:32:12
Das kann in einen unsinnigen Ringelpitz ausarten, bis der Verkäufer sagt: "die 14 Tage ab Erhalt des allerersten Geräts sind um. Damit ist die Umtauschmöglichkeit ausgeschlossen ...
Irrtum! Sollte ein Notebook nach Widerruf an den Händler gehen, ist das Geschäft komplett erledigt. Im Falle einer Neubestellung fangen die 14 Tage erneut an.
Was aber passieren kann: Der Händler weigert sich, ein weiteres Gerät zu verkaufen.
Zu Notebook.de: Ich kenne den Inhaber und habe dort ca, 20 Notebooks gekauft, alle mit der Garantie. Und nein, das ist nicht nur kurz einschalten. Das Gerät wird vom USB Stick gebootet und ein Testprogramm läuft komplett durch, bei dem ein Mitarbeiter genau überprüft, ob es Hotpixel oder tote Pixel gibt. Entsprechend wird eine Urkunde beigelegt. Der Test dauert ca. 45 Minuten, da jede Farbe aufgerufen wird und man alle eine gewisse Zeit leuchten lässt.
Bis jetzt hatte ich dort nie anschließend einen Defekt. Netter Nebeneffekt: Immerhin gibt es einen Einschalttest ... man kann sich sicher sein, kein DOA Gerät zu erhalten.
Ach ja, als Stammkunde zahlt man nichts mehr für die Pixelfehler Garantie.
Zu Schenker: Ich habe auf Nachfrage (war für mich Kaufbedingung) beim P505 einen Garantie bekommen, hat 60,- Euro gekostet, dafür sechs Monate Garantie auf Pixelfehler.
Warum das nicht (mehr) offiziell auf der Homepage angeboten wird, verstehe ich auch nicht, denn aus meiner Sicht gehört das zum Service und unterscheidet 'Premiumhändler' vom 'Standardhändler' ...