Natürlich ist es nicht im Sinne der Händler viel rücknehmen zu müssen, aber auf konfigurierte Notebooks trifft dies nicht zu, weil:
Quote
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen:
zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (Dies ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die zu liefernde Ware auf Ihre Bestellung hin aus vorgefertigten Serienbauteilen zusammengefügt wird, die ohne Beeinträchtigung der Substanz mit geringem Aufwand wieder getrennt werden können.)
Auszug aus den AGB von Schenker
http://www.mysn.de/addon/shopuser.asp?KategorienOrder=010;010&link=agb
Sprich: Arbeitsspeicher, Festplatte und WLAN Modul sind schnell tauschbare Dinge. Anders wäre es z.B. wenn Du dein Notebook in Deiner Lieblingsfarbe lackieren lassen würdest (was es bei Schenker allerdings aktuell nicht gibt)