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Posted by Tim Pfrötschner
 - February 15, 2022, 17:16:00
Guten Tag,
ich habe mein Asus Notebook über Notebooksbilliger.de einsenden lassen, da der HDMI-Anschluss kaputt gegangen ist. Dazu bin ich einmal mit dem Headset hängengeblieben und dadurch ist am Kopfhörerausgang etwas Plastik abgebrochen, hat aber Technisch noch funktioniert, bis zu letzt.
Nun wurde mir die Kostenlose Reparatur verweigert und ein Schadensbild mit der Begründung " Fremdeinwirkung am Kopfhörerausgang und Schaden am Mainboard deswegen"  übermittelt und die Reparatur soll nun 1000€ Kosten weil man das Mainboard austauschen müsste um den HDMI-Anschluss zu reparieren, was aber wegen dem Kopfhöreranschluss nicht mehr Kostenlos geht, da man ebenfalls das Mainboard austauschen müsste um diesen zu reparieren.

Wie und wo kann ich mir Hilfe besorgen um dagegen vor zu gehen? Ich bin kurz vor verzweifelt
Posted by TimoG
 - March 20, 2021, 15:16:28
Da die Händler unter Lockdown mit dem Service jetzt komplett überfordert sind und dadurch kaum mehr Hoffnung auf Reaktion im Reklamationsfall besteht, ist eine neue Sachlage entstanden. Zumal die Händler auch keine Geräte mehr zum Umtausch haben. Jetzt macht es mehr Sinn, sich z.B. bei Notebook-Defekten doch direkt an den Hersteller zu wenden. Die Frage ist, welche Möglichkeiten und Rechten hat man dann bei einem gerade neu gekauften Gerät?
Posted by stdio.h
 - April 13, 2018, 22:09:09
Wenn man auf dem Lenovo Thinkpad E480 Linux installiert, bei einem Hardwaredefekt die Festplatte aber wieder formatiert, erlischt dann die Garantie (Notebook Campus Edition ohne OS)
Posted by gocarlos
 - May 29, 2016, 23:00:35
Guten Tag,
ich hätte zu dem Thema eine Frage:
Mein Laptop wird von Lenovo ausgetauscht, da er schon zum 4ten Mal repariert wurde und es nichts gebracht hat.
Nun, ich habe einerseits sehr wichtige Daten auf meinem Laptop (laufende Patentverfahren) und diese Festplatte habe ich selber reingetan, da die, die mit dem Laptop kam, zu klein und zu langsam war.

Meine Frage: muss ich die Festplatte mitgeben, sobald ich das neue Gerät erhalte? die alte HD habe ich verschenkt...
Was ist mit dem Ladekabel? Es funktioniert nicht mehr und ich brauche eins, das ich selber gekauft habe, das alte ist ebenfalls weg...
Posted by stockerhp
 - October 16, 2015, 16:06:50
Nach genau 2 Jahren und 4 Tagen!! ging mein Tablet, für das ich immerhin 440.- Fr. bezahlt habe kaputt. USB-Stecker zu heikel! Die Reparaturkosten übernimmt Sony nicht, da das Gerät ein paar Tage nach Garantiefrist eingeschickt wurde. Kulanz scheint auch nicht möglich, was für mich bedeutet, dass es für Sony absolut normal ist, dass ihre Tablets nach 2 Jahren (ja nicht vorher!) kaputt gehen.

Nie wieder ein Sony-Tablet!
Posted by Sentenced666
 - January 05, 2015, 15:59:24
Müsste, hätte, wäre.

Es ist gesetzlich so geregelt: Du bekommst einen Ersatz (gleichwertig, Wertverlust beachten), wenn das Ding zweimal repariert wurde und wieder kaputt ist. Oder aber es wird gewandelt: Geld zurück. Das darfst Du dann wählen. Das gilt für den Defekt im ersten halben Jahr. Und vor allem für den gleichen Fehler!
Da geht es dann um Gewährleistung, die der Händler bietet.
Nach dem ersten halben Jahr tritt die Beweislastumkehr in Kraft, was faktisch bedeutet, der Händler ist raus aus der Nummer (auch wenns eine zwei jahre Gewährleistung gibt).
Alles was danach ist, ist Herstellersache. Und die Herstellergarantie ist freiwillig und individuell geregelt. Theoretisch können die da 50 mal reparieren und Du hättest keinerlei Ansprüche. Macht kein Hersteler so, aber von Rechts Wegen ist das so.

Unabhängig vom Recht sehe ich es als angemessen an, nach 2 maliger Reparatur innerhalb 6 Monate das Gerät zu tauschen (eben wie es von der Gewährleistung geregelt ist) oder eben Geld zurückzuerstattet. Eine Garantie sollte das auch abdecken, bzw. drei Reparaturen innerhalb 2 Jahren. So ist mein Empfinden, ist aber leider nicht die Realität.

Posted by Loop
 - January 05, 2015, 15:33:51
Rechtsberatungen darf man ja leider nicht ohne weiteres machen :D

Aber - das BGB regelt solche Dinge im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (und für die Gewährleistung ist der Händler zuständig, für die freiwillige Garantie der Hersteller).
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
Stichworte wäre hier für mich: "Nacherfüllung... nach dem erfolglosen zweiten Versuch ... fehlgeschlagen"

Eben mal als Beispiel angenommen eine Sache geht zwei mal kaputt, wird aber erfolgreich repariert, dann würde kein Rücktritt möglich sein.

PS: Alle Angaben wie immer ohne Gewähr (und ohne Raketenwährfer ;-))
Posted by SCARed
 - January 05, 2015, 14:56:28
rein rechtlich: leider nein. ich kann persönlich den ärger total verstehen. aber das ist halt eine völlig andere ebene.
Posted by Starfey
 - January 05, 2015, 14:04:50
Wenn das Gerät in der Garantiezeit schon 2x! repariert werden musste muss ich doch das Recht haben ein neues Gerät zu verlangen, bzw. mein Geld zurück zu fordern da der Laptop anscheinend im regelmäßigen Intervall ausfallen zu scheint! 1300€für einen Dauerpatient? Und dann nur 2 Jahre Freude daran? Da muss doch was gehen!
Posted by SCARed
 - January 05, 2015, 08:02:54
warum solltest du das können? die regelungen zur garantiezeit sind doch ziemlich eindeutig. wenn die zeit abgelaufen ist, ist ende. wenn es knapp drüber ist, kann man auf kulanz hoffen, aber ein anrecht darauf hat man nicht.
Posted by Starfey
 - January 02, 2015, 21:05:47
Hallo,

ich hätte eine frage, mein Laptop war innerhalb der ersten 6 Monate defekt und lies sich nicht mehr starten. Die Abwicklung mit dem Händler ging reibungslos der Laptop wurde abgeholt und innerhalb 10 Tage repariert.

Am 18.01.14 hab ich diesen gekauft und heute fängt er wieder das spinnen an und er startet nur noch zufällig. Hab den Händler schon angeschrieben, ich gehe davon aus das er wieder repariert wird. Aber was ist wenn er nach der 2. Reparatur  wieder defekt geht aber die 12 Monate schon rumm sind, kann ich dann ein Ersatzgerät verlangen oder gar mein Geld?

Danke, Gruß!
Posted by Fisomi
 - February 19, 2014, 08:43:12
Wenn das Gerät bereits zur Reperatur war, ist es mMn unerheblich, ob es sich um eine freiwillig gewährte Garantie des Herstellers oder um die reguläre Gewährleistung handelt. Da der Sachmangel als Solcher vom Hersteller/Händler mit der Annahme des Reperaturauftrags akzeptiert wurde, ist es unerheblich, ob der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auftrat.

Da wir nicht genau wissen, um welche(n) Mängel es sich handelt, immer der gleiche oder mehrere verschiedene, ist es schwierig zu beurteilen (hier sind nur Rechts-Amateure am Werk), inwiefern du Anspruch auf ein "neues" Ersatzgerät hast (bei dem Ersatzgerät muss es sich nicht um Neuware handeln). Grundsätzlich hat der Händler als dein Vertragpartner die Pflicht, dir eine mangelfreie Sache zu verschaffen. (vgl. §439 BGB: Nacherfüllung)

In solchen Fällen, grade wenn man Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache und entsprechenden Gesetzestexten hat, ist ein Kontakt zur Verbraucherzentrale empfehlenswert! Dort kann man sicher besser und genauer weiterhelfen!
http://www.verbraucherzentrale.de/home
Posted by Sentenced666
 - February 18, 2014, 22:45:18
Quote from: Alina Chiirla on February 18, 2014, 20:06:36
Hallo , ich habe eine frage .Im October 2012 ,habe ich eine Acer Iconia tab gekauft von ein Laden , neue mit 2 Jahre garantie (400 euro) und bis Jetzt meine tablet war 3 mall zum reparieren > jetzt es ist meer von ein monat , lachste mall von reparieren es ist zuruk gekommen mit Kratzen auf rahmen , und ich hab gesagt den ich will nicht meer diese tablet , und ich wunsche andere tablet fur diese geld > Von die laden hat gesagt den kann nicht tausen , ich habe keine meer garantie fur mein tablet es war nur 1 Jahr , aber ich weiss den 2 Jahre habe ich garantie von diese tablet.Wass kann ich machen ? vielen Dank und etschuldigen meine fehlen , ich habe nur 2 Jahre in Deutschland .

1. Hast Du einen Garantiebeleg, der 2 Jahre ausweist? Denn eine Garantie ist freiwillig und kann durchaus 1 Jahr oder weniger betragen. Garantie wird durch den Hersteller geregelt. Dann kannst Du es wieder einsenden zur Reparatur. Wenn dem nicht so ist, dann kannst Du auf Gewährleistung pochen, sofern Du einen Schaden innerhalb der ersten 6 Monate hast oder die Fehlerhaftigkeit bereits beim Kauf ersichtlich war.

2. Einen Tausch wirst Du nicht bekommen, es sei denn, der Hersteller ist sehr kulant.

3. Der Händler ist aus dem Schneider, wenn die Reparatur 1 nicht im ersten halben Jahr stattgefunden hat. Wenn doch, dann müssen zudem weniger als 6 Monate nach den jeweils anderen Reparaturen liegen.

4. Kratzer oder Transportschäden / verdeckte Schäden müssen normalerweise innerhalb von 10 Werktagen gemeldet werden. Dies kann je nach AGB des Händlers schwanken, ist aber so üblich. Wenn Du also nicht direkt nach der Annahme die Beschädigung gemeldet hast, hast Du Pech gehabt.
Posted by Alina Chiirla
 - February 18, 2014, 20:06:36
Hallo , ich habe eine frage .Im October 2012 ,habe ich eine Acer Iconia tab gekauft von ein Laden , neue mit 2 Jahre garantie (400 euro) und bis Jetzt meine tablet war 3 mall zum reparieren > jetzt es ist meer von ein monat , lachste mall von reparieren es ist zuruk gekommen mit Kratzen auf rahmen , und ich hab gesagt den ich will nicht meer diese tablet , und ich wunsche andere tablet fur diese geld > Von die laden hat gesagt den kann nicht tausen , ich habe keine meer garantie fur mein tablet es war nur 1 Jahr , aber ich weiss den 2 Jahre habe ich garantie von diese tablet.Wass kann ich machen ? vielen Dank und etschuldigen meine fehlen , ich habe nur 2 Jahre in Deutschland .
Posted by homedesign
 - December 12, 2013, 11:08:37
Interessant wäre noch zu wissen, ob man auch rechtlich ein Rückgaberecht (14 Tage) hat, wenn
ein "modulares" Notebook bestellt bei dem man RAM-Module, HDs und Grafikkarte wie beim
HP ZBook17 auswählen kann.
Die Teile sind ja nicht spezifisch verändert worden, sondern es wurde nur eine optionale andere
Konfiguration gewählt, die der Händler anbot.
Einige Händler schliessen das Rückgaberecht auch für Privatkunden kategorisch aus.
Ob die AGBs dem standhalten nach neuestem EU-Recht ?
Oder gelten grundsächlich die AGBs des Händlers ?