Quote from: Altren on August 30, 2013, 13:39:29notebooksbilliger.de verweigert aber die Garantie: Mechanische Defekte würden generell nicht durch die Garantie abgedeckt, da es sich meist um Eigenverschulden handle.
Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Wie Tammy richtig bemerkt hat, liegt in den ersten 6 Monaten die Beweislast bei denen, siehe §476 BGB (Beweislastumkehr) und §434 BGB (Sachmangel).
Man beachte grundsätzlich §437 BGB (Rechte des Käufers) in Verbindung mit §439 (Nacherfüllung) nach §433 (Kaufvertrag).
Quote from: Tammy on August 30, 2013, 13:52:50
Du kannst das Gerät zurückschicken, ob die Beschädigung mechanisch ist oder nicht.
Dafür gibt es ja die Option, die Ware innerhalb der ersten 2 Wochen gemäß Fernabsatzgesetz zurückzusenden.
Dies ist leider so auch nicht korrekt.
Grundsätzlich wird dir nach §312b BGB (Fernabsatzverträge) iVm §312d BGB (Widerruf bei Fernabsatzverträgen) ein Widerrufsrecht eingeräumt.
Dieses umfasst nach deren AGB die allgemeine Formulierung:
""IM FALLE EINES WIRKSAMEN WIDERRUFS SIND DIE BEIDERSEITS EMPFANGENEN LEISTUNGEN ZURÜCKZUGEWÄHREN UND DIE GGF. GEZOGENEN NUTZUNGEN (Z.B. ZINSEN) HERAUSZUGEBEN. KÖNNEN SIE UNS DIE EMPFANGENE LEISTUNG SOWIE NUTZUNGEN (Z.B. GEBRAUCHSVORTEILE) NICHT ODER TEILWEISE NICHT ODER NUR IN VERSCHLECHTERTEM ZUSTAND ZURÜCKGEWÄHREN BZW. HERAUSGEBEN, MÜSSEN SIE UNS INSOWEIT GGF. WERTERSATZ LEISTEN. FÜR DIE VERSCHLECHTERUNG DER SACHE UND FÜR GEZOGENE NUTZUNGEN MÜSSEN SIE
WERTERSATZ NUR LEISTEN, SOWEIT DIE NUTZUNG ODER DIE VERSCHLECHTERUNG AUF EINEN UMGANG MIT DER SACHE ZURÜCKZUFÜHREN IST, DER ÜBER DIE PRÜFUNG DER EIGENSCHAFTEN UND DER FUNKTIONSWEISE HINAUSGEHT.UNTER "PRÜFUNG DER EIGENSCHAFTEN UND DER FUNKTIONSWEISE" IST DAS TESTEN UND AUSPROBIEREN DER JEWEILIGEN WAREN ZU VERSTEHEN, WIE ES ETWA IM LADENGESCHÄFT MÖGLICH UND ÜBLICH IST.""
Nun gilt es zu unterscheiden. Möchtest du dich auf dein Widerrufsrecht berufen oder auf dein Recht auf Nacherfüllung?
In beiden Fällen müsste NBB beweisen, dass du den Fehler durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hast oder du das Notebook über eine Prüfung der Eigenschaften wie es im Ladengeschäft möglich wäre hinaus verwendet hast.
Ich empfehle dringend dich mit denen sachlich in Verbindung zu setzen und ggfs. professionelle Unterstützung zu ersuchen, sollte sie sich uneinsichtig zeigen.
Gerne kannst du auch auf diesen Thread verweisen, aber bitte sachlich bleiben. Dass ein Händler zunächst auf seine Rechte pochen möchte, sei ihm gestattet.
Desweiteren sei dir gesagt, dass du auf keinen Fall das Gerät auf eigene Kosten reparieren lassen solltest. Du MUSST dem Händler eine Chance auf Nacherfüllung geben, sonst bleibst du auf deinen Kosten sitzen!