Quote from: Coid on December 31, 2012, 01:26:05
Wenn das Gerät noch die Garantie von Schenker hat wie kann ich die umschreiben lassen? Muss ich dann mit dem Garantieschein den er mir gegeben hat anrufen oder muss er da anrufen und bescheid geben das sie jetzt über einen anderen namen läuft?. Und wie kann ich am besten sicher gehen das dass Gerät nicht defekt ist ?
Das mit dem bezahlen vor dem öffnen war ich mir auch nicht so sicher danke für die Info Deufel.
Es braucht eine schriftliche Bestätigung (Unterschrift, Firmenstempel) des Händlers das die Garantie des Gerätes XXX Seriennr. XXX (aufgelisteter Ausstattung) ab dem Datum bis Datum von Käufer A auf Käufer B übertragen wird. Alle mündlichen Abmachungen sind juristisch imer schwer beweisbar und haben meist keinen Bestand.
Logischerweise muss die Sache von dem ausgehen der dieses Laptop verkaufen will.
Selbst eine schriftliche Bestätigung seitens des Verkäufers, das Gerät zurückzunehmen falls der Händler die Garantie nicht überträgt, sollte man nicht zu stark bewerten, denn der Betrag ist dann erst einmal weg und man ist dem Privat-Verkäufer immer ausgeliefert.