Quote from: Deufel on November 19, 2012, 15:31:42
die straftat würde mich mal nteressieren.
wenn jemand ein gehäuse verkauft und dazu bilder online stellt, dann sollte derjenige darauf achten welche bilder er online stellt.
stellt er lizenzaufkleber-bilder online, egal ob aus unachtsamkeit oder mit absicht, so muss er damit rechnen das jemand diesen key nutzt.
achja, laut ms verliert ein so online gestellter key seine gültigkeit, dann würde sich jeder verkäufer bei ebay strafbar machen, nur das juckt keinen. die meisten verkäufen ja nicht nur das gehäuse, sondern auch die lizenz mit dem gehäuse weil sie die aufkleber nicht ab bekommen ;)
Der Key wird in diesem Fall nicht legal erworben. Anstiftung zum Diebstahl und zwar unabhängig davon durch welche Umstände der Key in die öffentlichkeit kam.
Dies ist nicht nur für Lizenzschlüssel gültig, sondern für alles Sachgegenstände. HGB, BGB und jeder Anwalt kann einem dies genauestens erläutern.
Rechtsberatung von nicht ausgewiesenen Volljuristen ist in öffentlichen Foren ebenso wenig erlaubt wie der Aufruf, Hey Man, Picture with Key, the Key is me".
Gehört zur Allgemeinbildung und ist in den meisten Forenrichtlinien jederzeit einsehbar, da der Forenbetreiber oft eine Mithaftung hat.
P.S. Hier bitte der Fisch für den Troll