Notebooks sind etwas empfindlicher, was upgraden angeht als Desktops, kannst du mir bestimmt Recht geben. Deshalb auch die Eingrenzung der nachrüstbaren Komponenten.
Wer muss hier was beweisen - hierzu gibt es eine Antwort direkt im Gesetz: § 476 BGB. Etwas anderes gilt, wenn sich herausstellen lässt, dass das Gerät unsachgemäß behandelt wurde.
Im Zweifel nimmt Dell das Gerät in die Werkstatt und lässt die Ursachen prüfen.
Mit dem Complete Care bin ich mir nicht sicher, mehr findest im Complete Care -Servicevertrag: http://www1.euro.dell.com/content/topics/global.aspx/services/service-contracts/service-contracts?c=de&l=de&s=dhs&cs=dedhs1&~ck=anavml&redirect=1&redirect=2
Ok, d.h. auf alle Teile die beschädigt werden konnten ( Heisst ja ziemlich alles ?)
Hier ist die Anleitung: http://www.arjunprabhu.com/blog/archives/2010/02/27/adding-a-2nd-hdd-to-dell-studio-xps-1647-1645-1640-laptop/
Von daher ist die Frage, wie man beweisen will, was durch mich beschädigt wurde? Wer muss hier was beweisen. ich das ich es nicht beschädigt habe, oder Dell das ich es beschädigt habe?
Mit Complete Care meinte ich, sollte das gerät jetzt nach meinem Eingriff runterfallen, würde Complete Car trotzdem greifen, auch wenn ich zuvor ein kleines Plastik Teil beschädigt hatte, oder?
Eine Information über die nicht vom Kunden austauschbaren Teile bekommst du bei der technischen Hotline, oder hier gibts einiges dazu (leider nur für business Geräte): http://support.dell.com/support/topics/global.aspx/support/csr/cust_replaceable_parts?c=us&cs=QTO16&l=en&s=fed Im Falle eines nicht durch Dell durchgeführten Einbau/ Ausbau erlischt die Gewährleistung auf diesen Teil plus auf die Komponenten, die dabei beschädigt werden konnten.
Und Complete Care greift nicht bei vorsätzlichen Schäden, sondern nur bei versehentlichen (ich glaube nicht dass du begründen könntest, dass du aus Versehen das ganze System auseinander genommen hast).
Also Vorsicht ist gefragt, so kann ja hoffentlich nichts schlimmes passieren.
beim Studio XPS 16 gehört das Laufwerk zu den "nicht vom Kunden auszubauenden Teilen" - aus diesem Grund sind eventuelle Schäden die mit diesem Ausbau zusammenhängen könnten nicht über die Gewährleistung gedeckt. Falls du aber einen anderen Mangel melden würdest, kann hier noch Gewährleistung greifen, nur laut Dell AGBs muss das Gerät in den ursprünglichen Zustand gebracht werden (sprich ODD wieder einbauen). Viele Grüße LuciaHatDell
ich habe bei meinem XPS 16 mein BluRay ausgebaut und eine SSD Festplatte eingebaut.
Dabei ist mir ein bisschen von dem SATA Stecker (Interposer) (http://img.photobucket.com/albums/v292/arjunprabhu/etc/xps1647/small/11_ODD_Interposer.jpg) abgebrochen, sodass ich nur noch eine Schraube ranschrauben kann. Ansonsten geht alles.
Habe Dell angerufen und um ein neues Teil (1,90€) gebeten zu senden. Dell meinte ich müsste es bezahlen weil es Eigenverschulden ist. Kein Ding bei dem Preis.
Nun meine Frage, beeinträchtigt das in irgendeiner Weise die Garantie?