Allerdings ist man nur im Besitz der Lizenz, wenn man den Aufkleber hat. Ergo müsstest Du den dann erhalten.
Im übrigen sind die vorinstallierten Versionen sowieso Massen-VLK Keys und die Lizenzierung erreicht man durch simples "aufkleben". Von daher ist das ungewöhnlich - aber dass einem immer irgendwas abgezogen wird ist doch nachvollziehbar: Ich möchte keinen bereits geöffneten Karton, sowie das Notebook muss ja manuell geprüft und wieder versiegelt werden.
ich hatte mir mal versehentlich eine falsche version eines acer-laptops bestellt (das habe ich erst bemerkt als ich das paket=umverpackung geöffnet hatte) und der laptop-karton, der zu mir kam, war definitiv mit einem siegel versehen ich hab den support gefragt wie wir da am besten vorgehen wegen umtausch und mir wurde u.a. gesagt, dass ich auf gar keinen fall den laptop-karton öffnen soll
ich nehme an, dass das aufs gleiche hinaus gelaufen wäre
Das der Händler dies tut erscheint aus unabhängiger Sicht erstmal logisch. Die Version ist zugänglich gewesen. Und gerade bei Laptops die meistens mit einer Recovery CD und einem auf dem Laptopboden vermerkten CD key versandt werden, muss für den Fall den CD Key zu entsiegeln eigentlich nur der Laptop selber ausgepackt werden. Hier lag dann aber nicht wie in dem o.g. Link eine Versiegelung vor die entsiegelt wurde. Ich denke, ein derartiger Fall ist nicht explizit gesetzlich geregelt.
Das ein Händler so vorgeht höre ich allerdings zum ersten Mal.
Da bleibt nur einen Fachmann zu fragen. Wie sagt man so schön? : Das Internet hat nicht Jura studiert!
vielen Dank für deine Antworten. Die AGB des Verkäufers enthalten keine separaten Regelgungen zum Thema Software und versiegelt war der Datenträger auch nicht. Leider scheint es hier keine einschlägige Regelung zu geben. Vielleicht spreche ich nochmal mit dem Verkäufer, um eine Lösung zu finden?
ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das so rechtens ist, da du theoretisch im besitz des lizenz-schlüssels bist und diesen immer wieder benutzen könntest ... somit kann der händler diesen nicht mehr für das notebook anbieten und muss dann folglich eine neue lizenz dafür verwenden
die genauen bestimmungen kannst du dir ja in seinen agbs oder in der widerrufsbelehrung durchlesen (die du bekommen haben musst bzw. vor oder mit dem kauf akzeptiert haben musst)
ich habe kürzlich ein Notebook über das Internet gekauft. Da es aber nicht meinen Ansprüchen genügte, habe ich den Kaufvertrag innerhalb einer Woche widerrufen, alles in den Ausgangszustand versetzt und zurückgeschickt.
Nun erstattet der Verkäufer mir den Kaufpreis nur abzüglich des Betriebssystems Windows 7 Ultimate. Ist er nicht verpflichtet, dieses auch wieder zurückzunehmen? Ich habe das Betriebssystem nicht aktiviert und beim Kauf handelt es sich aus meiner Sicht um einen Verbund aus Notebook und Betriebssystem.