Quote
Also ich habe das den gleichen Ritz bei meinem Asus A8Js und werde es jetzt zum 4. mal einschicken.
Schon das 4. Mal? Innerhalb der Gewährleistung? Dann würde ich das Notebook einschicken und ein Neugerät/Preisminderung verlangen (Wandlung § 465 BGB). Wenn das Notebook 3 mal wegen dem gleichen Mangel eingeschickt werden musste, kannst du deine Rechte geltend machen.
Ich hatte so nen Terz mit HP, hab dann meinen Kaufpreis erstattet bekommen.