Quote from: booboo on March 15, 2009, 23:36:21
Habe alles zurück bekommen !
Nach der 3 Erfolglosen Reparatur hast du Recht auf Umtausch gegen ein Neues ,oder Geld zurück ,so war es bei mir !!!!
Wandlung gibts seit dem 01.01.2002 nicht mehr, aber wir wollen hier ja nicht in die Details des Schuldrechts gehen. Richtig ist, dass man nach mehrmaligen erfolglosen Reparaturversuchen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung den Rücktritt erklären kann, und dann das Geld zurückverlangen kann. Allerdings könnte Dell dann eine Nutzungsentschädigung für die Zeit der Nutzung verlangen, was sich durchaus summieren könnte...
Wichtig ist dabei in jedem Fall die 6 Monatsfrist, nach der die Beweislast umgekehrt wird, sprich, nach 6 Monaten muss der Kunde nachweisen, dass ein Defekt bereits bei Lieferung vorlag...