@ Käfermicha ist ein bisschen pauschal oder ? Es gibt genügend renomierte Hersteller die auf etliche Produktlinien standardmäßig nur 1 Jahr Garantie gewähren (HP, Dell, Apple, Lenovo). Mehr gibt es zwar gegen Aufpreis doch die wenigsten greifen da zu. Dafür gibt es auch wiederum einige Beispiele, die sich in der Vergangenheit hinsichtlich Qualität und Support nicht unbedingt im Spitzenfeld bewegt haben und dennoch 2 Jahre Garantie gewähren (Asus, Medion). Wenn der Support entscheidet, dass ein Defekt aufgrund einer falschen oder unsachgemäßen Nutzung/ Pflege eingetreten ist, dann ist es unerheblich ob Garantie oder Gewährleistung vorliegt. Der Fehler liegt beim User. Jetzt kommt das mit der Beweislast wenn es zum Rechtsstreit kommt....
Was das Problem von paralysis angeht, so ist es natürlich taktisch unklug ein "verdrecktes" Notebook einzuschicken. Macht immer einen schlechten Eindruck und öffnet Tür und Tor für die "falsche Pflege-/Nutzungsargumentation". Aber passiert ist nunmal passiert. So wie sich Deine Schilderung anhört ist es ja noch nicht beim Hersteller geprüft worden oder ? War doch eine Aussage vom Verkäufer ?! Dass es definitiv ein Überhitzungsschaden war ist doch auch noch nicht geklärt oder ? Welches Teil soll dieser Schaden überhaupt in Mitleidenschaft gezogen haben ? Um was für ein Notebook handelt es sich eigentlich ?
Tja, scheiß hersteller halt, dann wählste das nächste mal nen besseren Hersteller.
Wenn die keine Garantie haben und das ganze unter Gewährleistung fällt, dann hast Du m.E. schlechte Karten. Ansonsten ist es so, dass die Gewährleistungsfrist nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr kennt, d.h. Du musst danach nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
Ich würde behaupten eine Konstruktion, die nicht in der Lage ist über einen adäquaten üblichen Zeitraum ordnungsgemäß zu funktionieren, weil die Kühlung so beschissen ist, dass sie sich sofort zusetzt, leidet von Anfang an an einem Mangel, weil die bestimmungsgemäße Nutzung über die übliche Nutzungszeit nicht möglich ist.
Aber weise das mal nach. Gute Hersteller geben Garantie auf ihre Produkte, Geiz ist halt nicht geil.
Ich bräuchte mal eure Meinung bei meinem Problem. Habe meinen Laptop nach häufigen Abstürzen innerhalb der Gewährleistungszeit von 2 Jahren eingeschickt. Nun wollte der Verkäufer meine Einverständnis um das Gerät dem Barebone hersteller zukommen zu lassen, der letztendlich darüber entscheidet ob mein Problem unter die Gewährleistung fällt.
Dem Anschein nach klang es, als ob ich Schuld am Überhitzungsschaden sei, da die Kühlerschlitze des Laptops durch Staub verdeckt waren. Ich hätte das Gerät ja von außen am Kühlerschlitz saugen können. Meine Frage ist nun, lag der Fehler aufgrund der Konstruktion vor und ich als Kunde wurde nicht darauf hingewiesen das Gerät auszusagen oder bin ich wirklich Schuld wegen nicht fachgerechter Handhabe, weil ich nicht regelmäßig am Kühlerschlitz gesaugt habe (auf die Idee muss man erst mal kommen?!) ?
Wer von euch saugt das sein Gerät regelmäßig am Kühlerschlitz und was haltet ihr davon?