die Werbung auf der Internetseite (Screenshot) ist rechtlich nicht bindend. In dem Moment wo du die Bestellung abgibst erklärst du das du das Produkt zu dem Beworbenen Preis erwerben willst. Der Kaufvertrag kommt erst mit der nicht maschinell erstellten Empfangsbestätigung oder mit der Lieferung der Ware zustande.
Wenn auf deiner Email steht das es sich um eine Maschinell erstellte Auftragseingangsbestätigung handelt dann ist dies kein rechtsgültiger Kaufvertrag. Sowohl den Anbieter als auch den Käufer soll diese Regelung vor EDV Fehlern schützen.
Du wirst also rechtlich wenig Chancen haben auf eine Lieferung des Notebooks, zu diesen doch eindeutige falschen Konditionen, zu bestehen.
Ich habe gestern auf der Seite P-notebook gesurft. Dann hab ich auf die Studentenabteilung-HP notebooks geklickt. Was sehe ich da!? Ein Notebook HP 8510w für 0€. Ich habe mir gedacht: "Super, eine Sonderaktion, wo sie an Studenten Notebooks verschenken!" Sofort bestellt und Bestätigungsemail bekommen, wo drinn steht, dass ich das HP 8510w für 0€ bestellt habe. Die Ware kommt per Nachname.
Kurze Zeit später schreibt mich einer von der EDV an und meinte, es war ein Fehler von ihnen, dass sie für das Notebook für 0€ eingestellt haben anstatt 2000€ und sie mir das Notebook nicht schicken. Seitdem werden meine Emails ignoriert.
Was meint ihr?? Wie sieht die rechtliche Lage aus? Ich habe eine Bestätigungsmail bekommen. Screenshot habe ich auch noch gemacht zu dem Zeitpunkt, wo das Notebook 0€ gekostet hat. Dürfen sie mich einfach so ignorieren? Der Kaufvertrag ist mit der Bestätigung doch abgeschlossen, oder nicht?