Ist hier schon öfter ganz haarklein geklärt worden. (Probier mal die Suche) Es gibt gesetzlich 2 Jahre GEWÄHRLEISTUNG. Dabei liegt nur im ersten halben Jahr die Beweispflicht beim Hersteller. Danach musst du beweisen, dass dein NB schon seitens des Herstellers beschädigt war, was in der Realität nur schwer machbar sein dürfte. Also ist die einjährige GARANTIE ein (freiwilliges) Zugeständnis von immerhin einem halben Jahr länger als normalerweise für deine Defekte =) Greetz, Archer
ich interessier emich jetzt für ein R61 das es günstig bei Nofost gibt. Allerdings steht bei dem Notebook dabei, dass es nur 1 Jahr Garantie hat. Ist es in Deutschland nicht gesetzlich so, dass man immer 2 Jahre Herstellergarantie hat oder verpiele ich da jetzt irgendwie was? Würde mich auf jedenfall interessieren :)