QuoteWer ihn mit 600 Watt betreibt, muss das Balkonkraftwerk nicht beim Netzbetreiber anmelden.
Das ist wohl schlichtweg falsch und es kann mächtig Ärger geben, wenn man die Anlage nicht anmeldet. Und nicht nur beim Netzbetreiber muss man sie anmelden, sondern vorher muss man sich auch noch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister als "Marktakteur" und "Anlagenbetreiber" registrieren.
Was ich unterschreiben würde, ist, dass eine 600W-Anlage nicht genehmigen lassen muss, sondern eben nur anmelden. Aber so, wie Ihr es hier schreibt, ist es schlichtweg falsch und fehlinformiert Interessierte in einem wesentlichen Punkt.
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber (ich kann nur für SH-Netz in Schleswig-Holstein sprechen, ist übrigens gar nicht so kompliziert und jeweils in 10 Minuten erledigt. Das Schwierigste ist noch, die richtigen Adressen in Netz zu finden. Bei der Bundesnetzagentur ist es marktstammdatenregister.de und das Online-Portal des lokal zuständigen Netzbetreibers sollte sich leicht rausfinden lassen.
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