Quote from: R.E.Geiling on June 03, 2023, 15:27:32Es ist öfter die Rede davon, dass dieses Bike, was in Wirklichkeit ein batteriebetriebenes Kleinkraftrad ist, nur auf privatem Grund gefahren werden darf. Das ist falsch. Dieses Rsd mit dem 500 W Motor ist ein sogenanntes S-Pedelec. S-Pedelecs sind Zweiräder mit elektromotorischer Tretunterstützung, die erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h selbsttätig abschaltet. Sie sind gemäß § 1 Absatz 3 StVG Kraftfahrzeuge (Kleinkrafträder). Zur Benutzung sind Zulassung, Versicherungspflicht (Versicherungskennzeichen), Schutzhelm und die Führerscheinklasse AM erforderlich. Als Kraftfahrzeuge dürfen S-Pedelecs Radverkehrsanlagen bisher nicht benutzen und müssen auf der Fahrbahn im Mischverkehr fahren.
Hallo,
Danke für den umfangreichen Kommentar! Wie in einigen Artikeln auch angemerkt, bezieht sich die legale Nutzbarkeit immer auf die Nutzung als zulassungsfreies E-Bike. Was von unserer Seite natürlich primär vermieden werden soll: Dass etwa das FF20 von Lesern erworben wird und dann ohne Zulassung und Versicherung "einfach so" im Straßenverkehr genutzt wird - mit den möglichen, rechtlichen Konsequenzen.
Mit besten Grüßen,
Silvio