Beim Ableben hinterlässt eine Person inzwischen nicht nur zahlreiche physische Gegenstände, sondern auch eine digitale Präsenz und zahlreiche Daten. Nun hat das Landgericht Münster entschieden, dass Erben ein Zugang zum iCloud-Konto eines Verstorbenen zusteht.
https://www.notebookcheck.com/Urteil-Erben-haben-Recht-auf-iCloud-Zugang.419102.0.html