Facebook darf Kommentare auf der eigenen Plattform nicht nach Belieben entfernen, sondern muss das Grundrecht auf Meinungsfreiheit des Kommentierenden achten.
https://www.notebookcheck.com/OLG-Muenchen-Grundrecht-auf-Meinungsfreiheit-gilt-auch-fuer-Facebook.329102.0.html