Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Bundesnachrichtendienst weiterhin direkt am Internet-Knotenpunkt DE-CIX tätig sein darf. Somit darf der Geheimdienst auch in Zukunft Datenströme direkt belauschen.
https://www.notebookcheck.com/BND-darf-weiter-Internetknoten-anzapfen.306254.0.html