Quote from: Capone2412 on June 26, 2017, 21:46:20Hallo,
"In dem eigentlich familienrechtlichen Verfahren stellte das Amtsgericht Bad Hersfeld - quasi am Rande - fest, dass es nicht erlaubt ist, Kontakte ohne deren vorherige Einwilligung in die WhatsApp-Kontaktliste aufzunehmen. Die Mutter des Sohnes muss deshalb die entsprechende Einwilligung aller Kontakte binnen zwei Monate nachweisen."
Um was ging es bei dem Streitfall denn überhaupt? Entweder fehlt der einleitende Absatz komplett oder der Artikel setzt voraus, dass man das Verfahren bereits kennt. ;)