Quote from: Ragnarøk on August 10, 2012, 11:28:17
Barebonereseller wie Schenker, One etc. stellen eindeutig klar, dass man bei Ihnen nicht die Garantie, durch das Öffnen der Wartungsklappe, verliert. Dies halte ich für eine weise und richtige Entscheidung.
Naja, das ist ja der Knackpunkt: Bei dem t530 gibt es eine entsprechende Wartungsklappe dafür nicht (erkenne ich aus dem Test, hatte noch kein t530 in der Hand), man müsste zur Lüfterreinigung das gesammte Notebook aufschrauben. Zumindest, falls es genauso möglich ist wie bei älteren Modellen (t41, 61).
Quote
So ein o.g. Druckluftverfahren halte für riskant, da m.E. nur der Staub verteilt wird und durch die Druckluft sogar Schäden entstehen können. Lieber: aufschrauben, absaugen, fertig.
Das denke ich auch, aber ein Garantieverlust wäre schade. ich würde tendentiell auch nicht den Kühlkörper an sich rausschrauben, sondern nur um die Kühlrippen und im Lüfter selber herumpinseln, bzw. staubsaugen.
Mfg
Alex