News:

Willkommen im Notebookcheck.com Forum! Hier können sie über alle unsere Artikel und allgemein über Notebook relevante Dinge disuktieren. Viel Spass!

Main Menu

Post reply

The message has the following error or errors that must be corrected before continuing:
Warning: this topic has not been posted in for at least 120 days.
Unless you're sure you want to reply, please consider starting a new topic.
Other options
Verification:
Please leave this box empty:

Shortcuts: ALT+S post or ALT+P preview

Topic summary

Posted by Blumi
 - April 29, 2011, 21:51:34
außerdem kann er die uvp bei HP ganz einfach anfragen. Ergo: Schick im die Rechnung.
Posted by Albe
 - April 29, 2011, 21:50:00
Keine Sorge, ich würde sie ihm schicken.

Ich würde meinerseits nie Hardware ohne Rechnung kaufen, wenn noch Garantie ist. Ich schätze also nicht dass der Käufer böses im Schilde führt, er möchte sich einfach absichern. Und deinen Namen und die Adresse und evtl deine Kontoverbindung hat er doch eh...
Ob er sich jetzt ägert weil er zuviel gezahlt hat (weil er deinen Kaufpreis kennt) oder nicht kann dir egal sein.
Posted by Kristof
 - April 29, 2011, 21:05:48
ich habe bei ebay mein neues Notebook verkauft.
Der Käufer möchte aber die Original- Rechnung von mir, die ich von HP- bekommen habe.
Die Rechnung ist auf meinen Namen ausgestellt. Außerdem ist der Betrag anders, zu dem ich das Notebook verkauft habe.
Er kann eigentlich mit der Rechnung nichts anfangen.

Kann ich ihm diese Rechnung schicken? Wie ist Eure Meinung?