Obwohl EPSON diesen Prozess nicht aus Liebe für uns mögliche Kunden angestrengt hat, ist es trotzdem lobenswert, daß eine Firma eine andere (AWOL) wegen stark beworbenen aber eben auch stark übertriebenen Leistungsdaten öffentlich richtigstellt. Die relative Helligkeit ist eine zentrale Leistungsangabe bei Projektoren, und oft kaufentscheidend. Was jetzt noch interessant sein wird ist, ob Leute, die sich diese AWOL Beamer gekauft haben, jetzt Anspruch auf Minderung bzw Schadenersatz anmelden können. AWOLs öffentliches Eingeständnis, daß sie hier bewusst falsche Leistungsdaten angegeben haben, macht das zumindest wahrscheinlich. Wenn ich mit so einen (recht teuren) AWOL Beamer gekauft hätte, würde ich es mir zumindest überlegen.