Naja, das geht weil es im Grunde nur Leihgaben sind.
Videoverleih: man leiht einen Film aus, zahlt dafür ein paar Euro, und kann es ein paar Tage behalten.
Spieleverleih (EA, Ubisoft, Steam): man leiht ein Spiel aus, zahlt dafür ein paar Euro, und kann es solange behalten, solange die Verleihfirma Interesse daran hat das Produkt im Verleihsortiment zu haben.
Vom Prinzip her ist kaum ein Unterschied. Für die Verleihfirma ist es auch nicht relevant ob man den Film gesehen oder das Spiel gespielt hat. Zahlen muss man allein für die Berechtigung es tun zu können. Und wenn die Verleihfirma einen Film oder ein Spiel aus ihrem Produktsortiment entfernt, ist es für keinen mehr erhältlich.
Allerdings stimme ich dem zu, dass das vielleicht klarer ausgedrückt werden sollte: dass all diese Plattformen im Grunde nur Verleihplattformen sind. Und dass man sich eigentlich nur die Möglichkeit erkauft, das Spiel solange nutzen zu können, solange es im Produktsoritment der Verleihplattform ist.