Quote from: Thilo Kinkel on May 08, 2023, 22:15:39Diese Module haben keine Zulassung für eine "Ueberkopfverglasung", das können sie beim Amt erfragen, sie sind damit nicht für Balkone etc geeignet. Sie können das beim DIBT erfragen! Www.DIBT.de
Was ist das denn für ein Schwachsinn?.
Und welche Module haben bitteschön die Zulassung?
Jetzt schreib nicht all die anderen Glas Folien Module was Schnee von gestern ist und die noch zudem für teures Geld verkauft werden...
Hier Mal etwas an Info damit du nicht so ein Unsinn verbreitest:
Die Einbauhöhe für PV-Module in Glas-Glas und Glas-Folie Bauweise ohne allgemein bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist an der Fassade derzeit auf maximal 4 m begrenzt.
Bislang besitzen zwar nur sehr wenige (verschwindet geringe) Hersteller für Solarmodule eine entsprechende abZ. In den Datenblättern sind allerdings auch die zulässigen Einbauhöhen nicht genannt. Der DGS-Standard-Standard für Balkonsolargeräte akzeptiert über einer Einbauhöhe von 4 m auch gerahmte Glas/Glasmodule, die die statischen Nachweise nach der IEC 61730 (z.B. hohe Wind- und Schneelasten 5,4 kN/m2 ) erbringen, den Hagelschlagtest mit 25 mm Durchmesser und den Pendelschlagversuch bestanden haben sowie eine ausreichende Resttragfähigkeit aufweisen. Letztes ist zwar in Deutschland vom DIBt nicht anerkannt, wird aber seitens des DGS-Standards bei regelkonformer Befestigung (statischer Nachweis der Montagekonstruktion mit Modul erforderlich) als anerkannter Stand der Technik gelten, da in vielen anderen Ländern z.B. Österreich und Schweiz solche Module an Fassaden verbaut werden. Der PV-Modulrahmen sollte ein Mindestglaseinstand von 10 mm besitzen.
Demnach also alles in Lot.