Quelle:
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Ab iOS15 will Apple einen Trojaner ins Betriebssystem installieren, mit dem mittels neuronaler Netze und Hashes Fotos auf dem iDevice gescannt werden, um vermeintliche Straftaten an den Staat zu melden. Vorerst soll das angeblich nur US-Bürger betreffen, die auch iCloud zum Speichern der Fotos verwenden und vorerst nur vermeintliche Kinderpornografie.
Wie kann Apple die Staatsbürgeschaft sicher erkennen?
Betrifft es vorerst nur iPhones oder alle Apple-Geräte?
Neuronale Netze treffen keine rechtssichere Unterscheidung zwischen zulässig und verboten. Dies ist Hoheit und Aufgabe der Jurisdiktion.
Hashs in einer Datenbank treffen keine rechtssichere Unterscheidung zwischen zulässig und verboten. Dies ist Hoheit und Aufgabe der Jurisdiktion.
Nach Recht der EU und Deutschlands sind verboten: Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, Verletzung des Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, Verletzung der Privatsphäre, Verletzung des Datenschutzes, präventive Massenüberwachung, informationstechnische Überwachung ohne vorherige richterliche Genehmigung im Einzelfall, Hochstapeln mittels Ersetzen von Exekutive und Jurisdiktion durch ein Unternehmen (Apple) usw.
Fragt Apple vorher jeden einzelnen Nutzer ausdrücklich, klar und gezielt um Erlaubnis oder missbraucht Apple Kleingedrucktes in Lizenzbestimmungsupdates? Letzteres wäre nach deutscher Rechtssprechung nichtig. Dennoch sollte man ab jetzt bei jedem OS-Update die vollständigen Lizenzbestimmungen erneut lesen, denn Apple wird den Testlauf in den USA ausweiten wollen.
Apple macht gerade extreme Negativeigenwerbung.
Trojaner sind nie akzeptabel.